Nach §6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von Versammlungen ausgeschlossen.

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Jahresabschlusstreffen
05/12/2019, 18:30
Jahresabschlusstreffen im SCHALOM.